Hussein K, Dreisammord, Freiburg, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Lebenslange Gefängnisstrafe im Bad Krozinger Mordfall Pursche gefordert

Die Staatsanwaltschaft sieht gleich mehrere Mordmerkmale erfüllt

Im laufenden Gerichtsprozess um das 16 Jahre alte tödliche Gewaltverbrechen an einer Reinigungsfrau bei Ehrenkirchen fordert die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Gefängnisstrafe. Die Anklage geht davon aus, dass der heute 55-Jährige damals in Bad Krozingen entführt und aus Wut mit mehreren Messerstichen in einem Waldstück umgebracht hat. Die Tat ist aus ihrer Sicht als Mord aus niederen Beweggründen, mit Heimtücke und zur Verdeckung der Entführung zu werten.

Konkret wollte sich der Mann demnach wohl für mögliche Ungerechtigkeiten rächen, die das Opfer seiner damaligen Freundin angetan haben soll. Die Vertreter der Hinterbliebenen schließen sich dieser Einschätzung an. Sie gehen allerdings davon aus, dass der Mann sie 2003 nicht im Affekt, sondern grausam und mit Vorsatz erstochen haben soll.

Rechtsanwalt spricht hingegen von Totschlag

Die Verteidigung plädiert hingegen auf Totschlag. Aus ihrer Sicht sind alle Überlegungen zur Tötungsabsicht reine Spekulation. Außerdem soll sich der Angeklagte erst nach der Bluttat dazu entschlossen haben, Geld vom Konto der toten Frau abzuheben. Deshalb sei die Entführung vorher auch keine räuberische Erpressung gewesen.

Das Urteil vor dem Freiburger Landgericht soll am kommenden Montag (11.03.2019) gesprochen werden. Die Polizei hatte den Angeklagten im Sommer 2018 nach einem Hinweis aus seinem persönlichen Umfeld verhaftet. Vorher blieb der mutmaßliche Mordfall lange ungeklärt. Bereits bei seiner ersten Vernehmung hat er das Verbrechen eingeräumt. Bei seinen letzten Worten vor Gericht sagte er, dass er die Frau damals nicht töten wollte und ihm die Tat sehr, sehr leid tut.

(fw)