Der Angeklagte soll von hinten auf den Schädel eines 50-Jährigen eingestochen haben - dieser hat nur knapp überlebt
Nach einem besonders brutalen Messerangriff vom letzten Herbst hat das Landgericht Freiburg am Mittwoch (12.05.2021) einen 45-jährigen Mann zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Er soll Mitte Oktober 2020 eine lange Klinge in einer Zeitung versteckt und damit hinterrücks auf einen 50-Jährigen in Freiburg eingestochen haben. Der hat die schweren Schädelverletzungen nur dank einer sofortigen Notoperation in der Freiburger Uniklinik überlebt.
Allerdings leidet er bis heute unter schweren gesundheitlichen Folgen des Angriffs. Durch die Verletzung litt er lange Zeit an starken Kopfschmerzen, war auf einem Auge blind, hatte große Gedächtnislücken und auch in seiner Persönlichkeit stark verändert. Nach der Attacke konnte er auch nicht mehr einer Arbeit nachgehen.
Der Bluttat waren bereits mehrere Zwischenfälle vorausgegangen
Die Richter des Schwurgerichts gehen von einem Mordversuch aus und haben dafür das Merkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen. Ein psychiatrischer Gutachter hat bei dem Angeklagten eine psychotische Störung festgestellt. Trotzdem gilt er vor Gericht als schuldfähig.
In das Urteil sind auch noch weitere vorgeworfene Taten wie vorangegangene Körperverletzungen und Beleidigungen mit eingeflossen. Am Ende muss der Mann jetzt für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter. Weil ein Gutachter bei ihm außerdem weitere Gewaltausbrüche erwartet, soll er zusätzlich in eine geschlossene Einrichtung kommen.
Das Urteil des Freiburger Langerichts zu diesem Fall ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Nebenklage und Verteidigung können dagegen Rechtsmittel einlegen.
(fw)