Mund-Nasen-Schutz, OP-Maske, Mundschutz, Abfall, Müll, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Landkreis Waldshut zieht die Corona-Notbremse

7-Tages-Inzidenz lag drei Tage in Folge über 100

Der Landkreis Waldshut muss die Notbremse ziehen. Ab Montag (29.03.2021) dürfen die Geschäfte nur noch Click & Collect (Terminshopping) anbieten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen wieder schließen. Wenn die Zahlen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, kann der Landkreis wieder lockern.

Am Freitag (26.03.2021) war die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Waldshut zum dritten Mal in Folge über 100. Dadurch greift die vom Land Baden-Württemberg vorgeschriebene Notbremse ab dem zweiten darauffolgenden Werktag. Da der Samstag als Werktag gilt, wirkt die Notbremse ab Montag (29.03.2021).

Zu den Maßnahmen zählen sowohl die Schließung von bestimmten Betrieben und weitere Maßnahmen:

  • Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei die Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten nicht mitgezählt werden
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten (Öffnung nach Terminvergabe). Online bestellen und im Geschäft abholen bleibt aber erlaubt.
  • Museen, Galerien, Zoos sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport wird untersagt. Das gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen wie z.B. Skiloipen.
  • Musikschulen dürfen wieder nur online unterrichten (das gilt für Musikschulen und private Musiklehrer).
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- und Sonnenstudios sowie rein kosmetische Fußpflege wird untersagt. Dies gilt nicht für Friseure und für medizinisch notwendige Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie - diese bleiben weiterhin offen.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen seien aktuell nicht vorgesehen, so der Landkreis in einer Mitteilung. Diese wäre aber ein Mittel, sollten die Zahlen nicht zurückgehen.

Wenn die Zahlen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, kann der Landkreis wieder lockern.

(dk)