Lahr: Strafbefehle gegen Angler am Dachswaldsee möglich

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Die Staatsanwaltschaft Offenburg möchte gegen mehrere Angler am Lahrer Dachswaldsee wegen Tierquälerei vorgehen. Sie hat deshalb jetzt am örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf den Erlass mehrerer Strafbefehle gegen die bekannten Hobbyfischer und Grundstückseigentümer gestellt – meldet heute die Mittelbadische Presse. Dabei geht es um die seit Jahren praktizierte Catch-And-Release-Methode am See. Die Angler ziehen dabei vor allem große Karpfen am Haken aus dem Wasser, nur um sich mit den bis zu 25 Kilo schweren Fischen zu fotografieren und sie anschließend verletzt in den See zurückzuwerfen. Das könnte nach Ansicht der Juristen einen möglichen Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz darstellen. Den Fischen würde durch das ständige Angeln unnötiges Leid zugefügt, so der Vorwurf von Naturschützern. Noch steht nicht fest, ob das Gericht die beantragten Strafbefehle auch erlassen wird.