Schule, Unterricht, Antigen-Schnelltest, Schnelltest, Coronavirus, Covid-19, Schüler, Klassenzimmer, © Christoph Söder - dpa (Symbolbild)

Kultusministerium veröffentlicht Regeln für Schulstart im neuen Jahr

Präsenzunterricht soll unbedingt durchgesetzt werden

Das baden-württembergische Kultusministerium wird die Corona-Verordnung für die Schule zum Unterrichtsbeginn ab dem 10. Januar 2022 aktualisieren. In der ersten Schulwoche sollen Schülerinnen und Schüler jeden Tag getestet werden. Außerdem wird das schulische Personal mit FFP2-Masken ausgestattet.

Eins steht fest: das Kultusministerium will mit allen Mitteln am Präsenzunterricht festhalten. Gleichzeitig sollen aber auch Vorbereitungen für eine harte Omikron-Welle getroffen werden. Die Verantwortung legt das Ministerium in die Hände der Schulleitungen und passt deshalb die Corona-Verordnung zum Montag (10.01.2022) entsprechend an.

„Wir antworten mit unseren Maßnahmen auf die Omikron-Variante, und gleichzeitig geben wir den Schulen mit den Regelungen die gewünschte Flexibilität, um auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Damit sind diese gerüstet für den Start am Montag“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an:

Ich bitte zudem darum, dass sich alle noch einmal testen lassen, bevor am Montag die Rückkehr an die Schulen ansteht. Genauso appelliere ich, sich impfen und boostern zu lassen. Mit der Auffrischung ist man auch besser gegen Omikron geschützt.“

Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden könne, sollen vorübergehend einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln. Dann soll auch wieder eine Notbetreuung geben.

Abschlussklassen sollen, wie schon 2020 und 2021, unter allen Umständen in Präsenz unterrichtet werden.

Tägliche Tests in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien

Statt zwei oder dreimal in der Woche sollen die Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulwoche ab Montag (10.01.2022) täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet werden. Schulen, die ein PCR-Pooltestregime etabliert haben, sollen an einem zusätzlichen Tag in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien die Nutzung eines Schnelltests anbieten. Auch geimpfte Schülerinnen und Schüler sollen getestet werden. Einzig Personen mit einer Auffrischungsimpfung sowie Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben, sind davon ausgenommen.

Aus dem Bestand des Landes werden für das schulische Personal zusätzlich insgesamt 2,6 Millionen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Eine Verschärfung der Maskenpflicht sei aber nicht geplant, auch eine medizinische Maske kann getragen werden, so das Kultusministerium am Mittwoch (05.01.2022).

Weitere Informationen über den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien gibt es auf der Homepage des Kultusministeriums.

(dk)