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Komplizen der Ortenauer Geldautomaten-Sprenger vor Gericht

Weiterer Prozess wegen Sprengung von Geldautomaten und waghalsiger Polizeiflucht

Ab Freitag stehen zwei Männer aus Italien vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg. Der Vorwurf: besonders schwerer Diebstahl in zwei Fällen (von denen ein Versuch misslungen ist), Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen sowie Straßenverkehrs- und Raubdelikte.

In Lahr-Sulz sollen die Männer im Juni vergangenen Jahres einen Geldautomaten gesprengt haben, nachdem ihnen dies zuvor in Waldkirch misslungen war. In der gleichen Nacht waren die Täter dann in Lahr-Sulz erfolgreich. Im Anschluss haben sich die insgesamt vier Täter dann eine filreife Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Zwei der Mittäter waren bereits verurteilt worden. Die zwei Männer, die ab heute vor Gericht stehen, waren zwischenzeitlich geflüchtet.

Bei der Sprengung ist ein hoher Sachschaden entstanden

Bei dem nächtlichen Versuch, mit einem Gasgemisch einen Geldautomaten in Waldkirch zu sprengen, ist ein Sachschaden von etwa 45.000 Euro entstanden. Die Explosion hat den im Automaten befindlichen Tresor mit Bargeld allerdings nicht beschädigt, woraufhin die Täter geflüchtet sind.

In Lahr-Sulz hatten die Männer dann Erfolg bei der Sprengung. Sie haben so Zugriff auf die eingelegten Bargeldkassetten erhalten und einen Betrag von etwa 53.000 Euro entwendet. Danach sind die vier Männer mit einem Fahrzeug geflüchtet.

Filmreife Verfolgungsjagd

Bei der Verfolgungsjagd mit der Polizei haben die Flüchtenden dann sogenannte "Krähenfüße" (aus Baustahl gefertigte, spitz zulaufende Metallkrallen) auf die Fahrbahn geworfen. Dadurch wurden die Reifen mehrerer Polizeifahrzeuge beschädigt. Vier Einsatzfahrzeuge mussten die Verfolgung deshalb aufgeben.

Anschließend sollen die Täter eine Polizeisperre in Lahr durchbrochen und das erheblich beschädigte Fluchtfahrzeug stehen gelassen haben. zu Fuß seien die Männer dann weiter geflüchtet und hätten die Beute unter sich aufgeteilt.

Zwei der Täter sind bereits verurteilt worden

Im Mai diesen Jahres (24.05.18) wurde einer der Täter bereits zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, diese Entscheidung ist rechtskräftig. Sein Komplize wurde wegen der Tat zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, er hat allerdings Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Die nun angeklagten Männer hatten sich nach ihrer Flucht 2017 zunächst nach Italien abgesetzt, wo sie mit internationalem Haftbefehl festgenommen und im Mai und Juni 2018 nach Deutschland überstellt wurden. Beide Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegten taten im Wesentlichen eingeräumt.

(la)

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