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„Schummeldiesel“ bald zurück an VW?

Nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg sind die Chancen, einen sog. "Schummeldiesel" an den VW-Konzern zurückzugeben, deutlich gestiegen.

Geklagt hatte ein Mann, der 2012 einen VW-Sharan für 32.000 Euro erworben hatte. Sein Vorwurf an den Wolfsburger Autohersteller: "Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung", da Volkswagen Millionen Fahrzeuge in den Verkehr gebracht hatte, die wissentlich gegen Umweltvorschriften verstoßen - darunter auch seinen Sahran.

Richter bewerten das Verhalten von VW als "rücksichtslos"

Die Freiburger Richter folgten dieser Argumentation und gaben dem Mann Recht. Sie sehen es als erwiesen an, dass VW sich einen Marktvorteil verschaffen wollte, um höhere Gewinne zu erzielen. Gesetzliche Abgaswerte wurden nicht beachtet und Abschaltvorrichtungen eingebaut, die Behörden und Verbraucher täuschen sollten. Im Urteil heißt es weiter, dass Umweltschutz und Kaufintertessen in "eklatanter Weise vernachlässigt" wurden. Das rücksichtslose und eigensüchtige Verhalten - betroffenen Käufern könnten Stillegungen der Fahrzeuge drohen - ist klar als Sittenverstoß zu werten, so die Richter in ihrer Urteilbegründung.

Auto geht zurück an VW

Die Richter verurteilten VW zur Rücknahme des Fahrzeugs. Der Kläger kann sein Fahrzeug nun zurückgeben und bekommt vom Konzern insgesamt 27.300 Euro erstattet. Dieser Betrag liegt weit über dem, was auf dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell für ähnliche Fahrzeuge geboten wird. Prof. Dr. Rogert, der Anwalt des Klägers, sieht in dem Urteil eine Chance. Andere Betroffene könnten durch solche Urteile mutiger werden und ebenfalls gegen VW klagen, so Rogert in einer Pressemitteilung.

(rw)