Abstandsregeln, Einkaufen, Shopping, Einzelhandel, Geschäft, © Christoph Schmidt - dpa (Symbolbild)

Klassisches Weihnachtsgeschäft bleibt aus Sicht vieler Händler fast vollständig aus

Der Handelsverband macht dafür unter anderem die 2G-Regeln und die erforderlichen Kontrollen dafür verantwortlich

Auch der dritte Adventssamstag ist in diesem Jahr aus wirtschaftlicher Sicht der meisten Ladenbetreiber in Baden eine herbe Enttäuschung geblieben. Nachdem der Handelsverband Baden-Württemberg schon an den vergangenen beiden Wochenenden über massive Kunden- und Umsatzrückgänge im Vergleich zu den Vorjahren geklagte hatte, kommt er am Sonntag (12.12.2021) zu dem Ergebnis, dass ein Weihnachtsgeschäft in seiner gewohnten Form 2021 praktisch nicht stattfinden würde.

Profitieren können von der Entwicklung meist nur große Online-Plattformen, nicht aber die niedergelassenen Händler in Baden mit ihren Läden.

Der Verband macht dafür vor allem die verschärften Vorsichtsmaßnahmen während der Corona-Pandemie mit 2G-Einlassbestimmungen und entsprechenden Kontrollen für die Entwicklung verantwortlich.

Dass Mitarbeiter am Einlass zusätzlich zu entsprechenden Impf- oder Genesenennachweisen auch Ausweispapiere überprüfen müssten, sei für einen Teil der Kundschaft nicht nachvollziehbar und würde zu Unmut führen, so Handelsverband-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann in einer schriftlichen Stellungnahme.

Noch einmal zwölf Prozent weniger Umsatz als am ersten Adventssamstag

Sie fordert von der Landesregierung eine Nachbesserung bei den geltenden Regeln für die Kontrolle der Nachweise. Ansonsten würden vor den Geschäften auf der einen Seite lange Schlangen für die Kunden drohen und auf der anderen Seite weiterhin ausbleibende Nachfrage bei den Händlern.

Denkbar wäre aus Hagmanns Sicht beispielsweise, dass die Kundschaft ihren Impf- oder Genesenenstatus erst beim Bezahlen an der Kasse oder während der Verkaufsgespräche im Laden nachweisen müsste. In einer Umfrage des Handelsverbands hatte zuletzt mehr als jedes zweite Geschäft im Südwesten sein Kundenaufkommen und seinen Umsatz als mangelhaft oder ungenügend eingestuft.

(fw)