Verwaltungsgericht, Freiburg, Prozess, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Klagen von Friedensaktivist vor dem Freiburger Verwaltungsgericht

Die Aktivisten hatten den baden-württembergischen Waffenhersteller Heckler+Koch schon länger im Visier

Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht landen ab heute (27.09.2017) drei Klagen eines Friedensaktivisten, der Flugblätter vor der Waffenschmiede in Oberndorf am Neckar verteilen wollte. Bei Kundgebungen im Jahr 2015 und 2016 hatte das Landratsamt Rottweil seine Flyer offenbar verboten. Die Behörde soll sich außerdem geweigert haben, entsprechende Schreiben an die örtlichen Kommunalpolitiker weiterzuleiten. Einen zusätzlichen Aufruf an die Heckler+Koch-Mitarbeiter zum Whistleblowing hat die Polizei dann im Mai 2017 beschlagnahmt.

Kriegsgegner wollen gegen Verbot und Beschlagnahme vorgehen

Zuerst hatte daraufhin die Staatsanwaltschaft gegen den Mann ermittelt und zwar wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und des Aufrufs zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Diese Vorwürfe wurden im Laufe der Ermittlungen aber fallengelassen, geht aus einem Schreiben der Deutschen Friedensgesellschaft hervor, das der baden.fm-Redaktion vorliegt. Die Staatsanwälte kamen demnach zum Ergebnis, dass in den Briefen keine strafbaren Inhalte standen. Auch danach soll sich das Landratsamt aber weiter quer gestellt haben, heißt es.

Die Waffengegner haben daraufhin selbst Klagen eingereicht. Sie sehen sich in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ist um 9:30 Uhr gestartet. Wann ein Urteil gefällt wird, steht noch nicht fest.

(fw)