Maskenpflicht, Freiburg, Schwabentor, Hinweisschild, © baden.fm (Symbolbild)

Klage gegen Maskenpflicht in Freiburger Fußgängerzone abgewiesen

Zwei Anwohner aus dem Umfeld der Innenstadt hatten sich gegen die bestehende Regelung gewehrt

Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt in Teilen der Freiburger Innenstadt weiterhin Pflicht und die Regelung ist auch rechtens. Zu diesem Fazit kommt das Freiburger Verwaltungsgericht am Montag (10.05.2021), nachdem zwei Kläger aus dem Umkreis die Maskenpflicht in der Stadt per juristischem Eilverfahren kippen wollten.

In Freiburg regelt die Allgemeinverfügung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald, an welchen zusätzlichen Orten Bürger und Besucher auch im Freien einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die Richter haben diese Verfügung überprüft und halten sie für recht- und verhältnismäßig.

Maskenpflicht soll Gesundheitssystem entlasten und jeden Einzelnen schützen

Die Vorschrift soll die Gesundheit und das Leben jedes Einzelnen schützen, heißt es in der Begründung. Außerdem würden die führenden Forschungsergebnisse in der Corona-Pandemie nahelegen, dass auch unter freiem Himmel mögliche Übertragungen des Virus durch Aerosolpartikel nicht ausgeschlossen werden können. Gerade dort, wo Menschen dicht an dicht unterwegs sind, soll die Maske daher auch im Freien vor Tröpfcheninfektionen schützen.

Schon die Corona-Verordnung des Landes schreibt vor, dass in Fußgängerzonen überall dort eine Maskenpflicht gilt, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Das Verwaltungsgericht kommt darüber hinaus aber zu den Schluss, dass das Landratsamt trotzdem noch detailliertere Angaben machen und zusätzliche Maßnahmen beschließen darf, so wie in Freiburg geschehen.

Richter halten Alternativlösung im Alltag für schlecht umsetzbar

Von der Idee, die Maskenpflicht anstatt auf die komplette Innenstadt nur auf einzelne Situationen zu beschränken, halten die Richter hingegen nicht viel. Aus ihrer Sicht spricht viel dafür, dass in den vielen schmalen Gassen der Freiburger Innenstadt der Mindestabstand im Alltag regelmäßig nicht eingehalten werden kann. Und viele Beteiligten würden dabei oft keine Bedeckung vor Mund oder Nase tragen würden, wenn sie es nicht müssten.

Der Beschluss des Freiburger Verwaltungsgericht zu dem Thema ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Antragsteller können innerhalb der nächsten zwei Wochen Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Eine genaue Übersicht, in welchem Bereich der Freiburger Fußgängerzone aktuell eine Maske getragen werden muss, finden Sie auf der Webseite der Stadtverwaltung.

(fw)