Rattengift, Prozess, Gericht, Landgericht, Freiburg, JVA, Gefängnis, © Philipp von Ditfurth - dpa

Keine zweifelsfreien Beweise für Giftanschlag im Freiburger Gefängnis

Vermeintliches Giftopfer wurde von Mitinsassen zusammengeschlagen

Zwei Häftlinge aus dem Freiburger Gefängnis sollen versucht haben, einen Mitinsassen mit vergiftetem Tiefkühlgemüse umzubringen. Weil demLandgericht Freiburg in dem Prozess keine zweifelsfreien Beweise vorgelegt werden konnten, wurden die beiden Männer am Dienstag (27.04.2021) von diesem Vorwurf freigesprochen. Sie wurden aber in anderer Sache trotzdem zu Haftstrafen von je einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, weil sie den Mitgefangenen schon vor dem angeblichen Giftanschlag zusammengeschlagen hatten, wie die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack sagte.

Der ursprüngliche Vorwurf lautete, dass die beiden Verurteilten im März 2020 vereinbart hätten, den Mann wegen Streitereien zu töten. Einer der beiden habe aus einer Rattenfalle im Hof Teile des Giftköders genommen und unter das Gemüse gemischt, davon ging die Anklage aus.

Da die Beweislage aber nicht ausreichte, kann diese Anschuldigung am Ende nicht bestätigt werden. Es könnte auch sein, dass das vermeintliche Opfer das Rattengift selbst in seinem Tiefkühlgemüse platziert habe, sagte die Richterin - etwa um mit seiner Angst vor den beiden Mitgefangenen endlich ernstgenommen zu werden. Diese hätten schon vorher gedroht, dem Mann «etwas ins Essen zu tun». Diese Möglichkeit ist zwar nicht ausgeschlossen, jedoch gilt in diesem Fall das Prinzip der Unschuldsvermutung: Im Zweifel für die Angeklagten.

Eine «Petze» soll das Opfer gewesen sein

Der Mitgefangene sagte während des Verfahrens aus, er habe das Gemüse am 12. April 2020 zubereiten wollen, ihm sei aber ein Riss in der Verpackung aufgefallen - und später auch eine blaue Substanz im Inneren. Bei einer Untersuchung wurde schließlich Rattengift nachgewiesen.

Laut Richterin gab es schon länger Konflikte zwischen dem Opfer und den beiden nun Verurteilten. Der Mann habe innerhalb der Gefängnismauern als «Petze» gegolten. Die beiden Angreifer hätten es darauf angelegt, wegen ihrer Schläge gegen ihn in eine andere Einrichtung verlegt zu werden.

Die Richterin hat am Rande des Prozesses außerdem die Zustände in der Anstalt für Sicherungsverwahrung in der JVA Freiburg bemängelt. Hier seien Straftäter - zum Großteil mit schweren Persönlichkeitsstörungen - gezwungen, auf engstem Raum zusammenzuleben. In den Wohngruppen solle ihnen die Möglichkeit gegeben werden, soziales Verhalten miteinander zu üben. In dem Verfahren seien aber Zweifel daran entstanden, ob dieses Ziel überhaupt erreichbar sei.

(nos/dpa)