Keine Sonntagsöffnung in Straßburg

STRAßBURG Ladeninhaber müssen sonst Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro zahlen


 

Mehrere Supermärkte in Straßburg müssen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro befürchten.
Das Straßburger Landgericht hat die Pflicht zur Sonntagsruhe bestätigt. Die Vertreter von sieben Lebensmittelmärkten hatten gegen die Sonntagsruhe geklagt. Die Justiz stützte sich bei ihrer Entscheidung auf eine Verordnung der Stadt von 1936. Darin heißt es: Lebensmittelgeschäften müssen an Sonn- und Feiertagen einen Ruhetag einlegen.