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Keine Sicherungsverwahrung für Ex-Soldat im Missbrauchsfall Staufen

Haftverkürzung auf sieben Jahre und sechs Monate

Am Montag, (09.12.2019) hat das Freiburger Landgericht im Revisionsprozess gegen einen Soldaten der Bundeswehr im Fall des jahrelangen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Staufen das Urteil gesprochen. Die Haftzeit wurde verkürzt und keine Sicherungsverwahrung angeordnet.

Das Gericht hatte den heute 51 Jahre alten Mann im Mai vergangenen Jahres wegen Vergewaltigung und schweren Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Auf Sicherungsverwahrung hatte es verzichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil Anfang Mai dieses Jahres teilweise auf, nachdem der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten. Die Staatsanwaltschaft hat nun acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger legte sich nicht auf ein Strafmaß fest, lehnte eine Sicherungsverwahrung aber ab.

Der Soldat hat in dem Prozess gestanden, einen Jungen 2017 in Staufen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Er muss nun sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Das Gericht begründete, dass der Mann seine Arbeit und seine Pensionsansprüche bei der deutsch-französischen Brigade verloren hat.

Der heute elf Jahre alte Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Sieben Männer sowie die Mutter des Opfers wurden vom Landgericht Freiburg im vergangenen Jahr verurteilt. Die meisten Urteile sind nach Gerichtsangaben inzwischen rechtskräftig.

(dk)

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