JVA, Gefängnis, Freiburg, Haft, © Patrick Seeger - dpa

Keine Freiheit nach Haft – 54 Sicherungsverwahrte in JVA Freiburg

Insgesamt 63 Menschen in Baden-Württemberg bleiben nach Haftende hinter verschlossenen Türen

Wer wegen Straftaten wie Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs, Mord und Totschlag verurteilt wird, muss neben einer Haftstrafe auch mit einer Sicherungsverwahrung rechnen. In Baden-Württemberg sind laut dem Justizministerium derzeit 63 Menschen im Alter zwischen 32 und 78 Jahren in einer Sicherungsverwahrung (Stand: 05.12.2023). Davon sitzen allein 54 in Freiburg, weitere etwa in Heilbronn, Schwäbisch Gmünd oder Bruchsal. Im laufenden Jahr wurden in Freiburg drei Sicherungsverwahrte entlassen.

"Menschen in Sicherungsverwahrung haben ihre Strafe im Gefängnis verbüßt, bleiben dennoch eingesperrt - in der Regel für immer. Weil ein Gericht weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft sieht", sagt der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer. In Deutschland seien derzeit etwas mehr als 600 Menschen in der Sicherheitsverwahrung untergebracht. «Der größte Teil der Verwahrten sind Sexualstraftäter», sagt Kusterer.

Die Sicherungsverwahrung gilt als präventive Maßnahme

Die Sicherungsverwahrung muss getrennt vom Strafvollzug erfolgen. Deswegen wurden in der Justizvollzugsanstalt Freiburg für männliche Sicherungsverwahrte sowie in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd für weibliche Sicherungsverwahrte jeweils eigenständige Abteilungen eingerichtet.

"Angesichts von Rückfällen etwa von Sexualstraftätern -insbesondere im Hinblick auf furchtbare Verbrechen an Kindern - hat sich die DPolG bereits früh dafür ausgesprochen, eine Sicherungsverwahrung auch nachträglich, das heißt während der Haftverbüßung, anordnen zu können", sagt Kusterer. Dies passiere dann, wenn sich während des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe herausstelle, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich sei.

Das System zur Sicherungsverwahrung wurde 2013 angepasst

Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland mehrfach deswegen verurteilt - unter anderem, weil sich die Lebensbedingungen der Gefangenen früher nur unwesentlich von denen im regulären Strafvollzug unterschieden. Zuletzt hatte sich das Straßburger Gericht mit der Neugestaltung aber wiederholt zufriedengegeben.

Zum 1. Juni 2013 trat die Neuregelung in Kraft. Dabei wurde der Katalog der Taten, auf die eine Sicherungsverwahrung folgen kann, reduziert; außerdem wurden Regeln für den Vollzug der Sicherungsverwahrung aufgestellt. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft und es muss ein größeres Therapieangebot geben.

Sicherungsverwahrung in Freiburg ist vom Strafbereich abgetrennt

In Freiburg schließt sich direkt an das Gebäude der Abteilung für Sicherungsverwahrung ein knapp 700 Quadratmeter großer, teils gepflasterter, teils begrünter Außenbereich mit Pergola und Holzterrasse an. Durch eine hohe Mauer ist er vom übrigen Anstaltsgelände abgegrenzt und gegen Einblicke von außen und vom Haupthaus geschützt.

Für die Sicherungsverwahrten gibt es Freizeit- und Arbeitsangebote. Jedem steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Grundfläche eines Zimmers ist in Baden-Württemberg gesetzlich auf mindestens 14 Quadratmeter mit baulich abgetrennten Nasszellen mit Toilette und Waschbecken und einem jeweils 1,20 Meter auf 1,40 Meter großem Fenster festgelegt. "An Einrichtung werden seitens der Anstalt Bett, Tisch, Stuhl, Schrank und Hängeregal zur Verfügung gestellt, wobei den Untergebrachten allerdings das Recht eingeräumt ist, das Zimmer mit eigenen Möbeln einzurichten", sagt ein Sprecher des Justizministeriums.

Das Land ist dran, zusätzliche Plätze in Freiburg zu schaffen, dies verzögert sich nach Auskunft des Justizministeriums aber. Deswegen soll in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA in Offenburg ein Stockwerk für die Unterbringung von zehn Sicherungsverwahrten umgebaut werden. "Eine Inbetriebnahme wird für das erste Halbjahr 2024 angestrebt", sagte der Ministeriumssprecher.

Im Zentrum der Behandlung steht die Einzelpsychotherapie

Darüber hinaus gibt es eine Therapie in der Wohngruppe. "Aus einem Angebot an weiteren psychotherapeutischen, sozialpädagogischen, kreativ- und körpertherapeutischen sowie arbeits- und milieutherapeutischen Maßnahmen wird darauf aufbauend für jeden Untergebrachten ein individueller Behandlungsplan erstellt, der halbjährlich überprüft und fortgeschrieben wird", hieß es aus dem Justizministerium. Um die Ziele zu erreichen, muss der Untergebrachte mitmachen.

"Die Sicherungsverwahrung ist die einschneidendste Sanktion des deutschen Strafrechts - zum Schutz der Allgemeinheit vor einer kleinen, aber besonders gefährlichen Gruppe von Verurteilten", sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). Der Umgang mit Sicherungsverwahrten, die bereits viele Jahre des Strafvollzugs hinter sich gebracht hätten, sei eine wichtige Aufgabe im Vollzug.

(dpa/br)