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Kein Alkohol mehr bei Sportwettkämpfen im Landkreis Emmendingen

Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 23. Oktober 2020 in Kraft

Die Corona-Zahlen im Landkreis Emmendingen bleiben hoch. Am Mittwoch (21.10.2020) lag die 7-Tages-Inzindenz bei 54,1. Deshalb hat das Landratsamt mit einer sogenannten Allgemeinverfügung den Ausschank und den Konsum von alkoholhaltigen Getränken bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben verboten. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 23. Oktober 2020, in Kraft.

Das Verbot gilt auch vor und nach den Wettkämpfen auf dem gesamten Gelände der jeweiligen Sportstätte oder Sportanlage, solange sich dort anlässlich des Wettkampfes Zuschauer oder Sportler aufhalten, wie es in der Verfügung heißt. Ausgenommen vom Verbot sind Wettkämpfe privatem Raum, an denen - einschließlich Zuschauern -  nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. Hanno Hurth begründet diesen Schritt mit der bedeutenden gesellschaftlichen Funktion des Sports:

Es ist wichtig, dass gerade in Corona-Zeiten sportliche Betätigung stattfinden kann. Das Landratsamt sieht sich deshalb veranlasst, bei sportlichen Wettkämpfen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Situationen zu vermeiden, die eine Verbreitung des Corona-Virus begünstigen.“

Die Zahlen im Landkreis sind in den in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen. Dabei habe sich gezeigt, dass der Konsum alkoholhaltiger Getränke bei größeren Sportveranstaltungen dazu beitragen könne, dass die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden, so das Landratsamt in einer Mitteilung.

Seit dem 8. Oktober gilt bereits schon bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben im Spitzen- und Profisport ein Alkoholverbot. Mit der Allgemeinverfügung weitet das Landratsamt dieses Verbot auch auf den Amateurbereich aus. Dieses Verbot gilt ab Freitag (23.10.2020) nun für den gesamten Landkreis und für Wettbewerbe und Wettkämpfe aller Sportarten.

(dk)