Karlsruhe: Schufa darf Berechnungsformel für sich behalten

Die Schufa muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Das hat heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Er wies die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen zurück. Geklagt hatte eine Frau aus Hessen. Sie hatte keinen Kredit erhalten, weil die Schufa sie schlecht eingestuft hatte.