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Im Hans-Bunte-Prozess kann das Opfer doch nicht noch einmal befragt werden

Die junge Frau leidet bis heute unter der Tat und ist nicht vernehmungsfähig

Im Prozess um die mutmaßliche Mehrfachvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg sollte eigentlich am Mittwoch (24.06.2020) noch einmal das Opfer befragt werden. Das war aber nicht möglich. Laut einem ärztlichen Attest leidet die junge Frau bis heute unter der Tat und ist derzeit nicht vernehmungsfähig, sagte der Vorsitzende Richter am Freiburger Landgericht. Die zur Tatzeit 18-Jährige hatte im Juli 2019 zum ersten Mal vor Gericht ausgesagt. Am Mittwoch (24.06.2020) sollte sie vom Gericht erneut befragt werden. Einem neuen Gutachten zufolge sind die Tatfolgen für sie aber deutlich schwerer als bislang angenommen.

Der Prozess läuft schon seit einem Jahr

Im Oktober 2018 sollen mehrere Männer die damals 18-Jährige nach einem Clubbesuch in Freiburg in einem Gebüsch vergewaltigt haben. Der Prozess hatte vor einem Jahr begonnen. Insgesamt elf Männer zwischen 18 und 30 Jahren sind wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Sie bestreiten die Tat oder schweigen zu den Vorwürfen. Ein medizinischer Gutachter hatte vor Gericht erklärt, die junge Frau sei zum Zeitpunkt des Verbrechens nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen. Ende Juli 2020 wollte das Gericht die Urteile verkünden. Ob der Termin zu halten ist, ist aber derzeit fraglich.

(dpa/rg)

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