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Homeoffice-Gipfel: Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltungen beraten in Stuttgart

Einigkeit über die Notwendigkeit von Homeoffice - alle seien gefordert

Die Baden-Württembergische Landesregierung forciert die Homeoffice-Pflicht. Beim Gipfelgespräch von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Verwaltungen wurde am Donnerstag (21.01.2021) war man sich einig, dass, wo immer möglich, von zuhause gearbeitet werden solle. Einig ist man sich über die Notwendigkeit der Maßnahme, Gewerkschaften hatten indes kritisiert, dass die Vorgaben gerade im öffentlichen Dienst nicht ausreichend umgesetzt würden.

Das Arbeiten im Homeoffice leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie."

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte: "Wo immer möglich, müss mobil gearbeitet und so dazu beitragen werden, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. Das Arbeiten im Homeoffice leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Homeoffice-Pflicht gemeinsam, pragmatisch und mit Augenmaß umsetzen." Wo immer möglich sollten Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten. Die Bundesregierung hatte gestern eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gebilligt, die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes konkrete Pflichten für die Arbeitgeber enthält, um Homeoffice zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewähren.

"Die aktuelle Situation in Baden-Württemberg ist äußerst angespannt. Nur, wenn wir die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 und die Zahl der Todesfälle dauerhaft erfolgreich senken, können wir die Krise schnell hinter uns lassen", so Hoffmeister-Kraut weiter. "Ich wünsche mir sehr, dass jedes Unternehmen sorgsam prüft und sicherstellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht zwingend vor Ort sein müssen, ihre Aufgaben von Zuhause erledigen können.“ Parallel seien auch die Beschäftigten aufgefordert, bei entsprechenden Angeboten der Arbeitgeber, von zu Hause zu arbeiten, sofern ihnen dies möglich sei.

Verordnung gilt vorerst bis 15. März 2021

Die Bundesregierung hatte gestern eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gebilligt, die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes konkrete Pflichten für die Arbeitgeber enthält, um Homeoffice zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewähren. Dies hatten die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin beim Gipfel am 19. Januar 2021 beschlossen. Die Verordnung ist bis zum 15. März 2021 befristet. Damit besteht die grundsätzliche Pflicht, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Wichtig sei es, Kontakte weiterhin so weit wie möglich zu reduzieren - auch am Arbeitsplatz - um weiteren Schaden und härtere Einschnitte von der Wirtschaft fernzuhalten. Die Teilnehmer des Gipfelgesprächs waren sich einig, dass in Baden-Württemberg bereits viel im Bereich des Arbeitens von zuhause getan werde. "Selbstverständlich muss auch der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen“, so Hoffmeister-Kraut. Vertreter von Gewerkschaften hatten kritisiert, dass gerade hier zu wenig auf die Möglichkeit des Homeoffice gesetzt würde.

Problem sind Führungskräfte von gestern, die ohne Not in der Pandemie auf eine Unkultur der Präsenz setzen."

"Die Homeoffice-Bremser sind in der Regel nicht bestimmte Branchen oder Unternehmen, sondern Führungskräfte von gestern, die ohne Not in der Pandemie auf eine Unkultur der Präsenz setzen", kritisierte darüber hinaus Martin Gross, Landesbezirksleiter des Gewerkschaftsbundes ver.di: "Den größten Beitrag, den die Unternehmen und Dienststellen im Land für eine Erhöhung der Quote aus unserer Sicht leisten können, ist, diesen Verhinderern klare und verbindliche Ansagen zu machen. Also in Abteilungen, Betriebsteilen und Ämtern mit niedriger Homeoffice-Quote den Führungskräften auf die Füße treten." Homeoffice zu ermöglichen bedeute mehr, als einen Laptop für mobiles Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Es gelte virtuellen Kontakt zu halten und Abläufe zu entwickeln, die zielgerichtetes Arbeiten ohne physische Anwesenheit im Betrieb ermöglichen.

(br)