Kultusministerin, Susanne Eisenmann, CDU, Spitzenkandidatin, Landesschülerkongress, © Tom Weller - dpa

Hilfen für Sportvereine, Schullandheime und kirchliche Erwachsenenbildung verlängert

Bisher erst wenige Mittel abgerufen - Auszahlung in Tranchen

Um den Breitensport, die Schullandheime und die kirchliche Erwachsenenbildung im Land sicherzustellen, hat die baden-württembergische Landesregierung die Hilfen für alle drei Bereiche verlängert. Da die vorgesehenen Mittel nicht vollständig abgerufen werden, werden diese nun in Tranchen zur Verfügung gestellt. Schulen beschweren sich indes, dass die Voraussetzungen, um für Hilfen in Frage zu kommen, zu hoch seien.

Um zu verhindern, dass Sportvereine, Sportverbände und Schullandheime in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten, hatte das Land bereits im Juni und im Juli Soforthilfeprogramme im Umfang von rund 11,6 Millionen Euro initiiert - abrufbar bis zum 31. Dezember 2020. Schullandheime, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten, würden mittels eines Förderprogramms über sechs Millionen Euro unterstützt. Am Dienstag (24.11.2020) hat die Landesregierung entschieden, die beiden Programme bis 30. Juni 2021 zu verlängern.

Existenzbedrohende Lage bei Vereinen und Landschulheimen im Lockdown

Die Corona-Pandemie habe Sportvereine und Schullandheime in den vergangenen Wochen und Monaten vor große Herausforderungen gestellt - so formuliert es die baden-württembergische Kultus- und Sportministerin Susanne Eisenmann (CDU) und beschreibt damit die existenzbedrohende Lage der Vereine und Landschulheime im Lockdown. "Der Amateursport konnte nur zeitweise stattfinden und muss seit Anfang November erneut pausieren", so Eisenmann. "Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind den Schulen untersagt, daher müssen aktuell auch Schullandheimaufenthalte ausfallen. Es ist auch nicht absehbar, ob diese im kommenden Halbjahr stattfinden können." Noch immer würden wenige Mittel abgerufen, heißt es aus dem zuständigen Ministerium. Ein Grund sind vermutlich die bürokratischen Hürden und die hohen Anforderungen, derer es bedarf, um Hilfen bewilligt zu bekommen.

Mit einer Soforthilfe wurde auch die kirchliche Erwachsenenbildung bedacht. 2,3 Millionen Euro hat das Land für konfessionelle Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt - voraussichtlich etwa 1,3 Millionen Euro werden die Einrichtungen davon bis zum 31. Dezember 2020 abrufen. Die restlichen Mittel in Höhe von etwa einer Million Euro sind nun nach der Entscheidung des Ministerrats ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

(br)