© Patrick Seeger - dpa

Staatsanwalt fordert für Alessios Stiefvater acht Jahre Gefängnis

Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Alessio aus Lenzkirch hat die Staatsanwaltschaft Freiburg eine Haftstrafe für den Angeklagten gefordert.

Sie wirft ihm Köperverletzung mit Todesfolge und schwere Misshandlung vor. Ursprünglich war er wegen Totschlags angeklagt worden. Darauf stehen bis zu 15 Jahren Gefängnisstrafe. Jetzt wären es halb so viele: Acht Jahre und drei Monate Gefängnis, so lautet die Forderung des Staatsanwalts. Seine Verteidigerin fordert hingegen vier Jahre. Der Angeklagte ist der Stiefvater des getöteten Jungen. Zum Prozessauftakt hatte der 33-Jährige zugegeben, Alessio geschlagen zu haben. Den Vorwurf der Misshandlung wies er aber zurück. "Ich habe immer nur das Beste für die Kinder gewollt", sagt er vor Gericht am Dienstag. Der Dreijährige Alessio war im Januar an der Folge heftiger Schläge in den Bauch gestorben. Das Urteil soll voraussichtlich am 14. Oktober fallen.

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