Gruppenvergewaltigung, Freiburg, Hans-Bunte-Areal, Prozess, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Hans-Bunte-Prozess um Vergewaltigung in Freiburg liegt noch länger auf Eis

Es geht der Justiz darum, den Prozess weiter am Laufen halten zu können, auch wenn die Verhandlung nicht wie geplant fortgesetzt werden kann

Weil die Coronakrise auch vor Gerichtsverfahren und den Beteiligten eines Prozesses nicht Halt macht, hat das Freiburger Landgericht die Verhandlung über die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Diskobesucherin teilweise unterbrochen. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (01.04.2020) schriftlich ankündigt, sollen die nächsten vier anstehenden Prozesstage am 21. und 30. April, sowie am 12. und 13. Mai erst einmal auf dem Papier bestehen bleiben.

Dass die Verhandlung an diesen Terminen tatsächlich schon weitergehen kann, halten aber auch die Juristen selbst für sehr unwahrscheinlich. Es geht ihnen bei dem Schritt eher darum, die gesetzlichen Fristen zu wahren. So soll zumindest dann alles schnell fortgesetzt werden können, sobald die allgemeine Lage es wieder zulässt.

Jugendkammer sieht zu große Gesundheitsgefahr für viele Beteiligte des Verfahrens

Die Hauptverhandlung wurde unter anderem deshalb unterbrochen, weil für die rechtliche Aufklärung des mutmaßlichen Sexualverbrechens sehr viele Menschen vor Gericht angehört werden müssen. Es geht in dem Fall allein um zwölf Angeklagte Männer, hinzu kommen Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger, sowie sehr viele mögliche Zeugen, Sachverständige und Gutachter. Die Jugendkammer kam zu der Überzeugung, dass sich das nicht mit den geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus vereinbaren lässt. Der Schutz der Gesundheit gehe in diesem Fall deshalb vor.

Sobald sich konkrete, weitere Verhandlungstage in dem XXL-Prozess anbahnen, will das Landgericht sofort Bescheid geben. In dem Fall geht es um den Vorwurf, dass eine Gruppe Männer eine junge Frau mit Drogen gefügig gemacht und sich anschließend in einem Gebüsch vor der Diskothek an ihr vergangen haben sollen. Die Angeklagten haben sich bisher entweder noch nicht zu den vorgeworfenen Straftaten geäußert oder streiten sie teils auch vehement ab.

(fw)

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