Handel mit E-Zigaretten verstößt gegen Tabakgesetz

FRANKFURT Nach Ansicht der Richter ist der Handel mit der Nikotin-Flüssigkeit nicht erlaubt, weil sei unzulässige Zusatzstoffe enthält


 

Wer mit sogenannten E-Zigaretten handelt, verstößt gegen das Tabakgesetz. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt einen Mann zu 8.100 Euro Geldstrafe verurteilt. Dabei zog sie rund 15.000 Behälter mit nikotinhaltiger Flüssigkeit ein. Der Mann war ursprünglich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Nach Ansicht der Richter ist der Handel mit der Nikotin-Flüssigkeit nicht erlaubt, weil sei unzulässige Zusatzstoffe enthält.