Schwimmbad, Schwimmerbecken, Hallenbad, © Sina Schuldt - dpa (Symbolbild)

Hallenbad-Vermietung in St. Georgen nach nur einem Tag gestoppt

Die Nachfrage war enorm, doch es sollte vorerst nur ein kurzes Badevergnügen bleiben

Die Stadt St. Georgen im Schwarzwald darf ihr Hallenbad vorerst nicht mehr für Schwimmbadbesuche an private Haushalte vermieten. Das kündigt die Stadtverwaltung am Mittwoch (14.04.2021) an und verweist auf die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Weil der Schwarzwald-Baar-Kreis den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 zu lange überschritten hat, greift dort mittlerweile die Notbremse. Die macht eine Fortsetzung der Aktion "Badespaß trotz Pandemie" bis auf Weiteres unmöglich, sagte Bürgermeister Michael Rieger.

Michael Rieger (Bürgermeister St. Georgen): "Wir wollten für die Bürger etwas Gutes tun im tristen Corona-Alltag"

Dabei hatten sich bis zum ersten Tag nach dem Start mehr als 250 Interessenten beim Rathaus gemeldet, um einen Termin zu vereinbaren. Die Anfragen kamen nicht nur aus St. Georgen selbst und der Umgebung, sondern auch aus Ludwigsburg oder der 120 Kilometer entfernten Landeshauptstadt Stuttgart.

Es soll einen neuen Anlauf geben, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt

Erst wenn die Infektionszahlen wieder für mindestens fünf Tage am Stück unter die 100er-Grenze sinken, können die Verantwortlichen einen neuen Anlauf wagen. Schon jetzt gibt es dafür eine Warteliste, auf der landen allerdings nur die Einwohner von St. Georgen, um einen allzu großen Andrang von Tagestouristen zu verhindern.

Bürger der Schwarzwaldgemeinde konnten sich seit dem 13. April für 75 Euro ein Zeitfenster von 90 Minuten im Schwimmbad sichern. Erlaubt waren maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Kinder unter 14 wurden dabei nicht mitgezählt.

(fw)