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Haftbefehl nach Ausschreitungen in Flüchtlingseinrichtung in Freiburg

Ein 28-Jähriger soll schon bald vor Gericht

Nach den Ausschreitungen in der Freiburger Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) hat das Amtsgericht Freiburg Haftbefehl gegen einen 28-jährigen Mann erlassen. Im Rahmen eines sogenannten beschleunigten Verfahrens soll es schon bald eine Hauptverhandlung geben, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Mittwoch (25.01.2023) auf Anfrage mit. Alle anderen Verdächtigen, die im Rahmen der Ausschreitungen in Polizeigewahrsam gekommen waren, seien dagegen wieder auf freiem Fuß.

Es geht um gefährliche Körperverletzung

Ein Haftbefehl im beschleunigten Verfahren kann laut Strafprozessordnung nur erlassen werden, wenn die Hauptverhandlung innerhalb einer Woche nach der Festnahme zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft hatte schon mitgeteilt, dass es im beschleunigten Verfahren im Fall der LEA um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gehen solle.

Regierungspräsidium plant Krisengespräch mit Polizei und Staatsanwaltschaft

In der Freiburger Einrichtung für Asylsuchende und geflüchtete Menschen war es am Sonntag (22.01.2023) und Montag (23.01.2023) zu schweren Ausschreitungen gekommen. Laut Polizei gingen rund 40 Menschen mehrfach aufeinander los, teilweise mit Stangen, Messern und anderen Gegenständen. Mindestens acht Menschen wurden demnach verletzt. Neun Verdächtige wurden vorläufig festgenommen und kamen in Gewahrsam. Das zuständige Regierungspräsidium Freiburg überlegt nun nach eigenen Angaben, ob Menschen in andere Erstaufnahmeeinrichtungen verlegt werden können. Auch ein Krisengespräch mit Polizei und Staatsanwaltschaft ist geplant.

(dpa/rg)