Dreisammord, Prozess, Landgericht, Freiburg, Hussein K., © Patrick Seeger - dpa

Gutachterin soll Alter des Angeklagten im Freiburger Dreisammordprozess klären

Der Angeklagte soll bereits volljährig gewesen sein

Am Dienstag (07.11.17) ist der Freiburger Dreisammordprozess fortgesetzt worden. Am mittlerweile zehnten Verhandlungstag soll die wohl wichtigste offene Frage im Fall der getöteten Studentin Maria L. geklärt werden: Wie alt ist der Angeklagte Hussein K. während der Bluttat wirklich gewesen?

DNA-Probe bestätigt: Zahn gehört Hussein K.

Zu Beginn des Prozesstages ist Diplom-Biologin Sabine Lutz-Bonengel von der Freiburger Rechtsmedizin in den Zeugenstand gekommen. Nachdem die Ermittler einen Eckzahn in der Wohnung des Angeklagten gefunden hatten, musste überprüft werden, ob der gefundene Zahn auch sein eigener ist.

Es gibt keine Zweifel daran, dass es sich um den Zahn des Angeklagten handelt." - Dipl.-Biol. Sabine Lutz-Bonengel

Keine Zweifel für die Rechtsmediziner, der Zahn gehört Hussein K. Die Untersuchungen kommen jetzt zum Ergebnis, dass er heute fast 26 Jahre alt wäre. Selbst wenn man alle möglichen Fehlerquellen bei dem Bestimmungsverfahren miteinberechnet, ändert sich daran nur wenig: Mit allen wissenschaftlicher Unsicherheiten schwankt das Alter des Angeklagten zwischen 22,5 und 29,5 Jahren. Damit war er so oder so bei dem Sexualverbrechen vom letzten Herbst an der Dreisam bereits klar volljährig.

Zahngutachten: Er ist heute fast 26 Jahre alt

Dieser hatte bereits zum Prozessauftakt zugegeben, dass er damals gelogen hatte, als er sich bei seiner Einreise nach Deutschland als minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan ausgegeben hatte. Doch bei der Frage um sein wirkliches Alter gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen. Die genaue Bestimmung ist deshalb so wichtig, weil sie unter bestimmten Umständen auch Auswirkungen auf das Strafmaß haben kann.

Hussein K. ist vor dem Jugendgericht angeklagt. Dieses kann selbst entscheiden, ob es im Falle einer Verurteilung Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwendet. Ihm können dann eine lebenslange Freiheitsstrafe und möglicherweise auch anschließende Sicherungsverwahrung drohen.

(gm) & (fw)