Hussein K, Dreisammord, Freiburg, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Gutachter hält Hussein K. für gefährlich und sieht Wiederholungsgefahr

Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. widerspricht der psychiatrische Gutachter dem Angeklagten und befürwortet Sicherungsverwahrung

 
Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der psychiatrische Gutachter vor einer hohen Wiederholungsgefahr gewarnt. Der Angeklagte habe eine große und anhaltende Gewaltbereitschaft, Interesse an aggressiven Sexualpraktiken sowie eine frauenfeindliche Einstellung, sagte der Sachverständige Hartmut Pleines am Freitag vor dem Landgericht Freiburg.
 
Zudem zeige Hussein K. keine Reue und kein Mitgefühl dem Leid anderer Menschen gegenüber. Es müsse davon ausgegangen werden, dass er erneut gewalttätig werde, eine Sicherungsverwahrung sei sinnvoll.
 
Hussein K., dessen Alter unbekannt ist, werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es am 21. März geben.
 

Hussein K. hatte ausgesagt, im Affekt gehandelt zu haben

Pleines widersprach mit seinem Gutachten wesentlichen Aussagen des Angeklagten. Dieser hatte angegeben, betrunken gewesen zu sein und im Affekt gehandelt zu haben. Dagegen sagte der Gutachter, es habe sich um eine zielgerichtete und durchdachte Tat gehandelt. Die Aussagen des Angeklagten seien nicht glaubwürdig.
 
Hussein K. sei voll schuldfähig, sagte Pleines. Eine psychische Erkrankung oder eine Alkoholabhängigkeit, die eine Schuld strafrechtlich möglicherweise mindern würden, könnten ausgeschlossen werden.
 
(la)