Google scheitert vor Bundesgerichtshof

KARLSRUHE Suchmaschinen müssen ab sofort Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen


 

Der Bundesgerichtshof schränkt die Rechte von Internet-Suchmaschinen ein: Unternehmen dürfen nicht wissentlich zulassen, dass ein Name mit unwahren und rufschädigenden Schlagwörtern verknüpft wird. Werden die Betreiber der Suchmaschinen auf Rechtsverletzungen hingewiesen, müssen sie das in Zukunft verhindern. Geklagt hatte ein Unternehmer, dessen Name bei Google automatisch um die Wörter „Scientology“ und „Betrug“ ergänzt wurde.