Organspendeausweis, © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Gesundheitsminister Lucha will Wende bei Organspende-Regel

Widerspruchs- statt Zustimmungslösung: Grünen-Politiker will Debatte anschieben

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha sieht die niedrige Zahl von Organspendern mit Sorge und fordert einen radikalen Schwenk bei den dafür geltenden Regeln wie in der Schweiz. "Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich bei einer Volksabstimmung Mitte Mai aus sehr guten Gründen für diese Widerspruchslösung ausgesprochen", sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag in Stuttgart. Das Votum in der Schweiz von Mitte Mai sei ein "solidarischer Schulterschluss mit allen Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine lebensverlängernde Organspende warten". Für diese Menschen wolle er erneut eine bundespolitische Debatte für eine Reform anstoßen.

Schweiz beschließt per Volksentscheid neue Regelung

Bislang galt in der Schweiz wie in Deutschland statt der Widerspruchs- die Zustimmungslösung: Organe dürfen nur Menschen entnommen werden, die sich dazu bereit erklärt haben, etwa mit einem Organspendeausweis oder einem Eintrag in einem Online-Register. Das Register, das mit Verzögerung Ende des Jahres in Deutschland starten soll, ist ein Kernelement einer Reform, die der Bundestag 2020 nach längerer Debatte beschlossen hatte. Die Widerspruchslösung sieht dagegen vor, dass grundsätzlich jeder als Organspender infrage kommt, es sei denn, man widerspricht zu Lebzeiten ausdrücklich.

Ende April 2022 standen laut Ministerium 1.046 Menschen aus dem Südwesten auf der Warteliste für eine Organspende. Die Zahl der Organe, die zur Verfügung stehen, sinke aber dramatisch. Im ersten Quartal des Jahres wurden demnach in Deutschland 750 Organe von 239 Spendern transplantiert. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 1.004 Organe von 324 Spendern. In Baden-Württemberg seien die Zahlen dagegen leicht gestiegen. Hier gab es von Januar bis April 40 Organspender (Vorjahr: 34 Spender). 120 Organe wurden in den ersten vier Monaten des Jahres entnommen (Vorjahr: 110).

(dpa/br)