Gesetze, Gericht, © Uwe Anspach - dpa (Symbolbild)

Gerichtsprozess gegen Vater aus Laufenburg startet am Montag

Das tödliche Gewaltverbrechen hatte an Weihnachten viele Menschen in Südbaden erschüttert

Weil er seinen gerade einmal zweieinhalb Monate alten Sohn getötet haben soll, steht ab kommendem Montag (23.04.2018) ein Vater aus Laufenburg vor Gericht. Der 36-Jährige muss sich vor dem Waldshut-Tiengener Landgericht dann wegen möglichen Totschlags verantworten. Insgesamt hat die Schwurgerichtskammer dafür zunächst sechs Verhandlungstage vorgemerkt. Ein Urteil könnte dann bereits Anfang Mai fallen. Bis dahin wollen die Richter auch mehrere Zeugen und drei Sachverständige anhören.

Vater wollte das Baby unter Entzugserscheinungen zum Schweigen bringen

Der angeklagte Vater soll während der Bluttat drogenabhängig gewesen sein und hatte an einem Methadon-Ersatzprogramm teilgenommen. Kurz vor dem brutalen Übergriff soll er unter erheblichen Entzugserscheinungen gelitten haben. Als die Mutter des Kindes gerade beim Einkaufen war, fühlte er sich mit der Betreuung des Babys überfordert. Das hat er auch bereits in Untersuchungshaft eingeräumt.

Bei Verurteilung unter Umständen auch lebenslang Gefängnis möglich

Als das Kind zu schreien begann, soll er es gegen einen Schrank geworfen und es anschließend mit dem Kopf gegen eine Wand und auch auf den Boden geworfen haben, um es zum Schweigen zu bringen. Dabei hat der kleine Junge mehrere Schädelbrüche und auch eine Fraktur der Wirbelsäule erlitten und ist noch direkt am Tatort gestorben. Über den Notruf hat sich der Vater anschließend selbst gestellt und die Tötung gestanden. Seitdem sitzt er in U-Haft.

Sollte das Gericht den Mann verurteilen, drohen ohm mindestens fünf Jahre Gefängnis. In besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

(fw)