Hussein K, Dreisammord, Dreisam, Mord, Prozess, Gericht, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Gericht will weitere Polizisten zum Dreisammord in Freiburg anhören

Zuletzt hatte sich das Gericht vor allem mit der Hintergrundgeschichte des Angeklagten Hussein K. befasst:

Zum sechsten Verhandlungstag im Freiburger Dreisammordprozess soll es am Donnerstag (12. Oktober 2017) vor allem noch einmal um die Details der grausamen Bluttat vom letzten Herbst gehen.

Vor Gericht sollen dann die Polizisten und Kriminaltechniker als Zeugen weitere Erkenntnisse liefern, die damals zuerst am Tatort eingetroffen sind. Vor allem dürfte es dabei um die Frage gehen, ob sich ihre Fakten mit der Geschichte decken, die Hussein K. selbst zu Beginn der Verhandlung eingeräumt hatte.

Jugendamt und Pflegemutter hatten über Lebensumstände in Freiburg gesprochen

Der junge Mann hatte gestanden, dass er die 19-jährige Medizinstudentin Maria am Dreisamuferradweg vom Rad getreten, sie gewürgt und sich anschließend an der Bewusstlosen vergangen hat. Anschließend habe er sie in der Dreisam abgelegt, wo sie laut Rechtsmedizin schlussendlich im Wasser ertrunken ist.

Doch auch nach dem frühen Geständnis sind bisher noch viele Fragen offen geblieben. Vor allem Dingen werden die Juristen noch zu klären haben, wie viel Alkohol und Drogen in der Tatnacht tatsächlich im Spiel waren.

Nachdem zuletzt das Jugendamt und auch die Freiburger Pflegemutter von Hussein K. ausgesagt haben, wird außerdem seine Behauptung immer zweifelhafter, nach der er sich in Südbaden als minderjähriger Flüchtling ausgegeben hatte. Der Angeklagte hat hier bereits eingeräumt, beim Alter gelogen zu haben. Ein Gutachten der Ermittler schätzt ihn auf mindestens 22 Jahre.

Urteil ist für den Dezember zu erwarten

Ein Urteil in dem umfassenden Mordprozess soll im Dezember fallen. Bis dahin will das Gericht noch viele Zeugen und Sachverständige anhören.

Falls die Richter Hussein K. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen, droht ihm auf jeden Fall eine lebenslage Gefängnisstrafe, möglicherweise mit zusätzlicher Sicherungsverwahrung. Doch auch, wenn sie ihn als Heranwachsenden einstufen, ist eine lange Haftstrafe bei einer Verurteilung sehr wahrscheinlich.

(fw)