SC Freiburg, Stadion, Baustelle, Wolfswinkel, © baden.fm (Symbolbild)

Gericht weist Lärm-Klage gegen neues SC-Stadion ab

Das SC-Stadion kann weiter gebaut werden

Der Eilantrag der sechs Anwohner, die gegen den Bau des SC-Stadions geklagt haben wurde abgelehnt. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg am 29.04.2019 entschieden. Die Anwohner haben wegen der unzumutbaren Lärmbelästigung geklagt, damit wollten Sie einen Baustopp erreichen. Mit Ihrer Klage sind die Antragsteller auch gegen eine Nutzung des Stadions in der Zeit zwischen 22.00. und 22.30 Uhr. Nach Prüfung der Sachlage bestehe derzeit allerdings keine Verletzung der Rechtsvorschriften im Bezug auf den Regelbetrieb. Momentan geht es alleine um die Errichtung des Stadions, dem jetzt nichts mehr im Wege steht.

Dazu sagte Oberbürgermeister Martin Horn:

Wir freuen uns gemeinsam mit dem Sportclub und sind erleichtert über die Enscheidung des Gerichts"

Lärmbelästigung für Anwohner zumutbar

Das Gericht stellte fest, dass den Antragstellern die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet zumutbar wären. Für den Betrieb bis 22.00 Uhr ist die Baugenehmigung durch Nebenbestimmungen sichergestellt. Für das angrenzende Wohngebiet sei die zu erwartende Lärmprognose somit zumutbar. Die Baugenehmigung beinhaltet zudem die Einhaltung der Werte für den Sport- und Spielbetrieb. Demnach muss spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme gemessen werden, ob die Werte überschritten werden. Sollte es zu höheren Lärmbelästigungen kommen, sei dies keine Frage der Rechtsmäßigkeit der Baugenehmigung, sonder der Überwachung des Anlagebetriebs.

Als nicht zumutbar legte die Baugenehmigung allerdings Geräuschspitzen, wie zum Besipiel Torjubel fest, die für ein Wohngebiet vorraussichtlich nicht tragbar wären. Zu klären wäre hier noch ob sich eine Rechtsverletzung für die Antragsteller ergibt. Noch offen ist zudem, ob für die Antragsteller, deren Grundstück innerhalb des Wohngebiets liegen, ein niedrigerer und damit zumutbarer Pegel zu erwarten ist. Den Grundstücken die in Randlage liegen könnte eventuell ein höheren Lärmwert zugemutet werden.
Eine Aufhebung der Baugenehmigung wird es aber nicht geben.

Baubürgermeister Martin Haag sagte dazu:

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung und anderer Deinststellen haben gemeinsam mit dem Regierungspräsidium gründlich gearbeitet; alle aufgworfenen Fragestellungen akribisch und größtenteils mit gutachterlichen Expertise geprüft, denn es war uns bewusst, dass eine sorgfältige Prüfung die Grundlage für eine erfolgreiche Projektrealisierung ist".

Der Beschluss ist noch nicht Rechtskräftig. Die Antragsteller können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einreichen.

(andu)