Gärtner, Hecke, schneiden, © Pixabay (Symbolbild)

Gartenbesitzer müssen Hecken nicht vorsorglich für den Sommer kürzen

Für die einen sind sie ein notwendiger Sichtschutz, für die anderen ein großes Ärgernis

Weil wuchernde Hecken auch in Südbaden immer wieder zu Nachbarschaftsstreits führen, dürfte dieses Urteil des Freiburger Landgerichts jetzt große Auswirkungen für viele Gartenbesitzer haben. Sie sind nicht verpflichtet, ihre Hecken vor Beginn der Vegetationszeit am 1. März vorsorglich auf eine gewisse Länge zu stutzen. Das haben Freiburger Zivilrichter in einem Berufungsverfahren entschieden und damit ein vorangehendes Urteil vom Dezember 2017 aufgehoben.

Keine Verpflichtung zu Vorsorge-Heckenschnitten

Im konkreten Fall hatte sich der Kläger an der Hecke des Nachbarn gestört, weil sie besonders im Sommer kaum Licht durchlässt. Dabei haben sich zwei Gesetze überschnitten: Einerseits schreibt das baden-württembergische Nachbarrecht vor, dass solche Bepflanzungen niemals höher als 1,80 Meter sein dürfen.

Andererseits verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Stutzen von Hecken in der Wachstumsperiode zwischen 1. März und 30. September. Und erst in dieser Zeit war die Hecke des Nachbarn so hoch gewachsen.

Der ist allerdings nicht verpflichtet, seine Pflanzen vorsorglich zu kürzen - auch, weil sich kaum einschätzen lässt, wie hoch sie danach tatsächlich wachsen, so die Begründung der Juristen.

(fw)