Freiburg, Innenstadt, Altstadt, Kajo, Nacht, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Baden-Württemberg will Menschengruppen auf öffentlichen Plätzen verbieten

Auch das Land zieht im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus jetzt noch einmal das Tempo an

Nachdem die Stadt Freiburg bereits am Donnerstagabend (20.03.2020) als Vorreiter weitere Einschränkungen ab dem Wochenende für das öffentliche Leben angekündigt hat, zieht das Land Baden-Württemberg jetzt nach. Im gesamten Südwesten sollen schon bald Menschenansammlungen jeglicher Art auf öffentlichen Plätzen verboten werden. Eine entsprechende Verordnung lässt die grün-schwarze Landesregierung gerade juristisch überprüfen, berichtet am Freitag (20.03.2020) die Nachrichtenagentur dpa und beruft sich auf Regierungskreise.

Voraussichtlich letzte Maßnahme unterhalb tatsächlicher Ausgangssperren

Die geplante Rechtsverordnung würde Treffen und gemeinsame Aktivitäten von Menschen im öffentlichen Raum schon ab einer Gruppengröße in einstelliger Zahl verbieten. Die Maßnahme soll dafür sorgen, die Sozialkontakte der Bürger im Land noch zügiger auf ein Minimum zu reduzieren - ohne dabei tatsächliche, flächendeckende Ausgangssperren im eigentlichen Sinne verhängen zu müssen. Es handelt sich sozusagen um eine Art Vorstufe drohender Ausgangssperren.

Diese will Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) aber vorsorglich trotzdem schon einmal aus rechtlicher Sicht vorbereiten, sodass sich die mögliche Sperre im Ernstfall schnellstmöglich für Baden-Württemberg umsetzen lässt. Darüber entscheiden voraussichtlich am Sonntag Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer. Bisher will die Regierung solche kompletten Shutdowns des öffentlichen Lebens aber verhindern.

Weitere Einschränkungen für Restaurants geplant

Zusätzlich sollen in Baden-Württemberg in Kürze weitere Verschärfungen für die bereits bestehenden Regeln kommen: So dürfen Gasthäuser dann schon bald keine Gerichte mehr zum Verzehren vor Ort anbieten. Der Thekenverkauf zur Mitnahme und der Lieferservice bleiben weiterhin erlaubt, heißt es in dem Entwurf.

Die Stadt Freiburg verhängt schon ab dem kommenden Samstag (21.03.2020) ein zweiwöchiges Betretungsverbot für öffentliche Plätze. Aus dem Haus soll in der Stadt nur noch, wer dafür einen dringenden Grund hat, also beispielsweise zur Arbeit muss, einen Arzttermin hat oder Einkaufen geht. Der Aufenthalt im Freien, zum Beispiel für Spaziergänge oder Sportaktivitäten, bleibt hier grundsätzlich zwar erst einmal noch erlaubt - allerdings nur unter strengen Auflagen.

(fw)