© Foto: Bernd Weißbrod

Freispruch für Inspekteur der Polizei im Prozess um sexuelle Nötigung

Landgericht Stuttgart urteilt zu Gunsten des ehemals höchsten Polizeibeamten im Land

Showdown in einem MeToo-Prozess, der riesige Wellen schlug: Das Landgericht Stuttgart spricht den Inspekteur der Polizei frei. Im Rahmen des Prozesses wurden auch Vorwürfe gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) laut, der vertrauliche Dokumente an einen Journalisten weitergegeben haben soll.

Der Inspekteur der Polizei ist indes im Prozess um sexuelle Nötigung einer Kommissarin freigesprochen worden. Das entschied das Landgericht Stuttgart am Freitag (14.07.2023). Dem höchstrangigen Polizisten des Landes war vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben.

Damit endet zumindest vorläufig ein Verfahren, das bis in höchste Kreise von Polizei und Politik für Aufregung sorgte. Es ging um mutmaßlichen Machtmissbrauch bei der Polizei, um mögliche Karrierevorteile und eine Kneipennacht im November 2021. Die Anzeigenerstatterin hatte den Spitzenbeamten beschuldigt, sie vor der Gaststätte dazu gedrängt zu haben, seinen Penis anzufassen. Sie wollte zu dem Zeitpunkt eine Karriere im höheren Dienst, er hatte ihr zugesagt, sie beim Aufstieg zu unterstützen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16.000 Euro gefordert. Nun erwartet den vom Dienst freigestellten Inspekteur noch ein Disziplinarverfahren. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte bereits öffentlich verkündet, dass er sich eine Rückkehr des Inspekteurs ins Amt nur schwer vorstellen könne - unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses.

(br/dpa)