JVA, Gefängnis, Haft, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Freiheit anstatt Zelle: Weihnachtsamnestie für Häftlinge

Knapp 200 Gefangene vorzeitig entlassen - die Voraussetzungen sind streng

Die Praxis hat fast schon Tradition: Auch in diesem Jahr haben etwa 200 Häftlinge von der sogenannten Weihnachtsamnestie der baden-württembergischen Justiz profitiert, um vorzeitig aus dem Gefängnis freizukommen. Die Männer und Frauen seien bereits Mitte November entlassen worden, teilt ein Sprecher des Justizministeriums mit. Ob und wie viele Häftlinge aus der JVAs in Freiburg, Waldshut-Tiengen oder Offenburg dabei waren, wurde nicht erörtert.

"Durch die vorzeitige Entlassung anlässlich des Weihnachtsfestes soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden", sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) anlässlich der Bekanntmachung. Die Menschen sollten nicht ausgerechnet dann auf der Straße stehen, wenn in den Ämtern und Beratungsstellen zwischen den Jahren kaum jemand zu erreichen sei. Im ganzen Land saßen im November im Durchschnitt rund 7.000 Häftlinge in den Justizvollzugsanstalten ein.

Die vorzeitige Entlassung soll Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen würden, ein schönes Fest bescheren und bei der Wiedereingliederung helfen. Die Voraussetzungen sind streng: Es kommen nur Gefangene infrage, die in der Haft nicht negativ aufgefallen sind und die keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten. Üblicherweise saßen die nun vorzeitig entlassenen Häftlinge wegen Diebstahls- oder Drogendelikten oder wegen Beleidigung ein oder weil sie ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind.

Auch in den meisten anderen Bundesländern werden Häftlinge dank der Weihnachtsgnade frühzeitig entlassen. Im vergangenen Jahr durften nach damaligen Zahlen bis Mitte Dezember bundesweit mehr als 1000 Straftäter das Gefängnis vorzeitig entlassen. Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende.

(br/dpa)