Rakete, Sicherheit, Silvester, © Pixabay

Freiburger Uniklinik-Ärzte warnen vor Verletzungen durch Feuerwerk

Traditionell wird auch in Südbaden an Silvester jedes Mal geböllert, was das Zeug hält:

Auch in diesem Jahr warnen gleichzeitig Ärzte der Freiburger Uniklinik vor einem allzu sorgenlosen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Immer wieder müssen sie auch schon an den Tagen vor Neujahr Patienten mit schweren Verbrennungen, teilweise bleibenden Hörschäden oder sogar abgetrennten Gliedmaßen behandeln. Gerade bei selbst gebauten und nicht zugelassenen Böllern besteht sehr große Gefahr, mahnen die Mediziner. Wichtig ist in allen Fällen zunächst einmal ein nötiger Sicherheitsabstand zu den Raketen und Co.:

Verbrennungen kühlen - aber nicht mehr

Sollte es aber auch trotz aller Vorsicht beim Zünden von Feuerwerk zu Verletzungen kommen, ist schnelle und richtige Hilfe gefragt. Größere Verbrennungen sollten möglichst sofort gekühlt werden - allerdings ohne die Wunden zu reinigen oder Brandblasen zu öffnen. Solche Maßnahmen sollten Helfer den Spezialisten überlassen, bei Laien kann das ansonsten schnell zu kritischen Situationen führen.

Gehör vor Knalltrauma schützen

Gerade bei lauten Knallern raten die Ärzte sicherheitshalber zum Tragen von Ohrstöpseln. Rund 8000 Menschen erleiden jedes Jahr in Deutschland an Silvester ein Knalltrauma. Oft klingen die Symptome zwar mit der Zeit wieder ab. Aber in vielen Fällen bleibt das Gehör über Monate, Jahre oder sogar ein ganzes Leben lang geschädigt. Falls an Neujahr noch immer Störgeräusche wahrnehmbar sind oder die Hörleistung des Ohrs eingeschränkt bleibt, sollte umgehend ein HNO-Arzt aufgesucht werden.

Augenverletzungen sind akuter Notfall

Überhaupt nicht zu spaßen ist mit Augenverletzungen. Diese sollten auf keinen Fall selbst behandelt werden und es kann auch nicht bis zum nächsten Tag warten: Viel mehr muss der Patient sofort in eine augenärztliche Notfallzentrale. Schon sehr geringer Druck kann das Auge ansonsten dauerhaft schädigen.

 

Böller, Knaller, Silvester, © Pixabay

Ärzte, Verbraucherzentralen und Versicherungen empfehlen nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die vorher von unabhängigen Prüfanstalten auf ihre Sicherheit getestet worden sind. Erkennbar ist das an einer eingetragenen Registriernummer auf den Knallern und dem europäischen CE-Siegel. Außerdem sollte Feuerwerk vor dem Anzünden in einwandfreiem Zustand sein und auch die Zündschnur nicht beschädigt oder abgerissen sein. Der Aufdruck verrät außerdem, wer mit den Böllern überhaupt hantieren darf: Zur Kategorie 1 zählen unter anderem Wunderkerzen oder Knallbonbons, diese dürfen auch von Jugendlichen ab 12 Jahren angezündet oder abgefeuert werden. Produkte der Kategorie 2 sind nur etwas für volljährige Erwachsene.

Wer haftet bei Verletzungen?

Wenn jemand ernsthaft durch Feuerwerk verletzt wird, kann eine private Unfallversicherung helfen. Sie zahlt in aller Regel unabhängig davon, ob man selbst oder ein Dritter für die Verletzungen verantwortlich ist. Ohne sie bleibt das Opfer schnell auf seinen Schadensersatzansprüchen sitzen, falls nicht feststeht, wer den Knaller gezündet hat.

Was wenn eine Rakete mein Auto beschädigt?

Allerdings sind nicht nur Menschen an Silvester in Gefahr. Immer wieder werden vor allem geparkte Autos durch Feuerwerkskörper in der Silvesternacht beschädigt. Wenn klar ist, wer die Rakete gezündet hat und wenn sich diese Person vielleicht auch nicht an die Vorgaben des Herstellers beim Zünden gehalten hat, muss sie in der Regel auch dafür haften. Doch in der Praxis ist das nicht immer so eindeutig. Autobesitzer mit Teilkasko-Versicherung sollten den Schaden in diesen Fällen am besten dort melden. Wenn der Verursacher feststeht, holt sich die Versicherung das Geld meist von diesem zurück.

Und wenn durch Feuerwerkskörper ein Brand ausbricht?

Zwischen Silvester und Neujahr kommt es außerdem immer wieder zu Bränden wegen Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wennes auf diese Art zu einem offenen Feuer kommt und das Gebäude oder die Einrichtung beschädigt wird, ist das ein Fall für die Wohngebäude- oder Hausratsversicherung.

Rakete, Silvester, Böller, © Pixabay

Viele Städte haben über die Silvesterfeierlichkeiten außerdem Regelungen getroffen, um die historischen Altstädte oder andere Gebäude von kulturellem Wert von möglichen Feuern zu schützen. So dürfen zum Beispiel rund um den Freiburger Münsterplatz keine Böller gezündet werden. In der Nähe von Krankenhäusern oder beispielsweise auch Altenheimen gilt ein generelles Verbot. Viele Städte und Gemeinden treffen außerdem spezielle Regelungen über Silvester, was den öffentlichen Nahverkehr oder die Stadtreinigung betrifft. In Freiburg fahren etwa die Straßenbahnen in der Nacht nicht die direkte Innenstadt an, um Fahrer, Passagiere und Fahrzeuge zu schützen.

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