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Freiburger Richter muss schneller arbeiten

Der 65-Jährige verliert einen jahrelangen Rechtsstreit

Schon seit Jahren streitet sich Thomas Schulte-Kellinghaus, der als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) in Freiburg arbeitet mit seiner früheren Vorgesetzten. Sie hatte ihn ermahnt, seine Fälle schneller zu bearbeiten. Der Richter sieht darin einen Verstoß gegen seine Unabhängigkeit und ist deshalb schon mehrfach vor Gericht gezogen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen den 65-Jährigen entschieden. Er will den Fall jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht neu aufrollen.

Ein Dienstvorgesetzter dürfe einen Richter zu einer ordnungsgemäßen und unverzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen. Die richterliche Unabhängigkeit sei erst dann beeinträchtigt, wenn dem Richter ein Pensum abverlangt werde, das sich sachgerecht auch von anderen Richtern in vergleichbarer Position nicht bewältigen lasse, begründet der Senat seine Entscheidung. Damit verliert Thomas Schulte-Kellinghaus einen rund acht Jahren andauernden Rechtsstreit. Eine Vorgesetzte hatte ihn ermahnt Fälle schneller zu bearbeiten. Schulte-Kellinghaus sieht darin seine richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt. Das sah das Oberlandesgericht Stuttgart anders, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil.

Schulte-Kellinghaus fühlt sich unverstanden. Er solle gezwungen werden, die Bindung an das Gesetz in seiner Arbeit zurückzustellen. Das ist seiner Meinung nach verfassungswidrig. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

(dpa/dk)