Hüftprothese, Knochen, Oberschenkel, © Pixabay (Symbolbild)

Hüftprothesen-Hersteller muss Schmerzensgeld zahlen

An den verwendeten Prothesen könnte sich über die Zeit hinweg Metall im Körper abreiben

Wegen fehlerhafter Hüftprothesen muss ein internationaler Hersteller von Medizinprodukten drei weiteren Klägerinnen ein Schmerzensgeld zahlen. Zu diesem Urteil ist das Freiburger Landgericht in der vergangenen Woche gelangt.

Nach Überzeugung der Richter hatte es bei bestimmten Hüftprothesen des Anbieters einen Produktionsfehler gegeben. Trotzdem hatten Ärzte die Implantate 2005 und 2006 den betroffenen Patientinnen eingesetzt.

Gericht sieht ein grundsätzlich zu hohes Versagensrisiko

Bei den untersuchten Prothesen hatte sich im Körper Metall abgerieben, was bei den Trägerinnen zu gesundheitlichen Problemen geführt hatte. Außerdem geht das Gericht davon aus, dass der verwendete Bauteil-Typ grundsätzlich ein zu hohes Versagensrisiko mit sich bringt.

Unabhängig von einem möglichen Metallabrieb muss der Hersteller den Patienten deshalb ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese sicah aus Angst für eine neue Operation entscheiden.

Vergleichbare Urteile aus den Jahren 2017 und 2018

Bereits in den letzten beiden Jahren hatte es gegen die schweizerische Muttergesellschaft und ihre Vertriebs-Tochter in Deutschland ähnliche Urteile gegeben. Im konkreten Fall aus Freiburg geht es nun um Summen zwischen 17.500 und 25.000 Euro pro Patientin. Das betroffene Hüftprothesen-Modell ist inzwischen vom Markt genommen.

Die neuen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Außerdem stehen zu ähnlichen Verfahren aus den Jahren 2017 und 2018 noch die Ergebnisse verschiedener Berufungsprozesse am Oberlandesgericht Karlsruhe aus.

(fw)