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Freiburger Haltestellen-Messerstecher muss sieben Jahre in Haft

Im Freiburger Messerstecher-Prozess ist heute das Urteil gefallen: Der Mann der seine Ex-Freundin im November 2014 an einer Freiburger Straßenbahnhaltestelle mit einem Messer attackiert hatte, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Weil das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit beim 32-Jährigen Täter ausgeht, wird er seine Strafe in einer Psychiatrie absitzen. Ein junger Asylbewerber hatte damals an der Haltestelle Zivilcourage bewiesen und den Messerstecher überwältigt und festgehalten, bis die Polizei eintraf.

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