Freiburg: Lebenslange Haft für Angeklagten im Spatenmord-Prozess

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Am Landgericht Freiburg ist heute das Urteil im Spatenmord-Prozess gefallen. Der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis. Anfang März hatte der 40-jährige Angeklagte in Biederbach seine Ex-Freundin in einen Hinterhalt gelockt und sie mit einem Spaten erschlagen.Anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurde aber keine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt: Der Mann könnte auch früher aus dem Gefängnis kommen. Der Familienvater hatte mit dem 30-jährigen Opfer eine Affaire gehabt. Als das Opfer die Beziehung der Beiden seiner damaligen Lebensgefährin offenbarte, trennte diese sich von ihm. Der Angeklagte konnte mit dieser Situation offenbar nicht umgehen und wollte sich an der Ex-Affaire rächen.

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