Freiburg: Stadt verhängt zum 1. Mai ein Feierverbot

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Am 1. Mai soll es im Freiburger Sedan-Quartier nahe der Altstadt dieses Jahr keine unangemeldeten Straßenfeste mehr geben. Mit einer öffentlichen Allgemeinverfügung (PDF) untersagt die Stadtverwaltung allen Anwohnern im Sedanviertel unangemeldete Veranstaltungen. Davon betroffen soll diesmal aber nicht nur das Feiern auf öffentlichen Straßen, sondern auch auf Privatgelände sein.

 

Diesen Schritt begründet sie mit vorangegangen Ausschreitungen und Lärmproblemen in den Mai-Festen der letzten Jahre im Quartier. Streitpunkt waren 2011 vor allem Scherben auf den Straßen, sowie ein großes Lagerfeuer, das unbekannte Feiernde auf der Straße entzündet hatten. Laut mehrerer Sachverständiger hätte dabei leicht einen Gebäudebrand entstehen können – so der Vorwurf. Zudem geht es in mehreren Fällen um zu laute Musik auch während der Ruhezeiten, sowie um nicht genehmigten Alkoholausschank. Die Feiernden hingegen fühlten sich zu Unrecht angegangen und warfen Stadt und Polizeibehörden Repression und Einschnitte in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vor. Die Behörden verweisen ihrerseits vor allem auf das Polizeigesetz des Landes und die städtische Polizeiverordnung.

 

Schon 2012 wurden die Feste zum 1. Mai zwischen Moltke- bzw. Wilhelmstraße und Im Grün erstmals durch eine Allgemeinverfügung verboten. Trotzdem soll ein Demonstrationszug dort nach seiner Versammlung eingekehrt sein und laut Polizei „Barrikaden“ errichtet haben. Anwohner hatten sich über Lärmbelästigung beschwert. Im Anschluss kam ein runder Tisch mit Vertretern von Anwohnern und Kontaktpersonen aus dem Sedanviertel zusammen, um über die Zukunft der Straßfeste zu diskutieren. Dabei wurde vorübergehend eine Kompromisslösung erzielt. Diese sollte die Dauer der Veranstaltungen einschränken.

 

Trotz der neuen Allgemeinverfügung für den 1. Mai 2014 sind online (Link) mehrere nicht bei der Stadt genehmigte Veranstaltungen im betroffenen Stadtteil angekündigt, unter anderem auch ein Tanz in den Mai im Grün. Bereits genehmigte Veranstaltungen wie das Spechtpassagenfest sind vom neuen Verbot übrigens ausgenommen.