Freiburg: Grundschulen müssen keinen Ethik-Unterricht anbieten

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Eltern von Kindern, die keiner Religion angehören, haben keinen Anspruch auf Ethikunterricht schon in der Grundschule. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und damit die Klage einer Mutter aus Freiburg abgewiesen. Die 42-Jährige hatte verlangt, Ethik ab der 1. Klasse als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre religionslosen  Kinder, würden sonst benachteiligt – so die Frau. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass der Religionsunterricht im Grundgesetz verankert sei, Ethik hingegen nicht.