Das Landgericht Freiburg hat der Firma Pearl in Buggingen verboten, weiter Leuchtmittel mit einem zu hohen Quecksilbergehalt zu verkaufen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte bei Laboranalysen von Energiesparlampen von Pearl zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts festgestellt und daraufhin geklagt. Der Firma droht nun ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro an, falls es die Energiesparlampen weiter verkauft.
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