Grenzkontrolle, Grenze, Frankreich, Südbaden, Elsass, Kehl, Straßburg, © Benedikt Spether - dpa (Symbolbild)

Frankreich verschärft Einreisebestimmungen

Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test vorliegen

Ab Montag (01.02.2021) 0 Uhr gelten an der französischen Grenze verschärftere Einreiseregeln. Bei Einreise zu unseren Nachbarn muss ein negativer PCR-Test vorliegen. Ausnahmen gelten für Pendler und den Warentransport. Außerdem gibt es eine 30-Kilometer-Regel. Grenzkontrollen sind aber keine vorgesehen.

Jeder, der elf Jahre oder älter ist und per Landweg die französische Grenze überquert, muss seit Montag (01.02.2021) einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf sowie eine zwingende Selbsterklärung bei sich tragen.

Ausnahmen gelten laut französischer Regierung nur für berufliche Grenzgänger und den Warentransport sowie für Bewohner der Grenzregion, die nicht weiter weg als 30 Kilometer wohnen:

Sont exemptés de cette obligation les transporteurs routiers, les travailleurs frontaliers et les résidents des bassins de vie frontaliers dans un rayon de 30 km autour de leur domicile."

Allerdings müssen Pendler und Spediteure eine sogenannte Selbsterklärung bei sich haben. Bei Nichteinhaltung/Nichtvorlegen der entsprechenden Nachweise bei einer Grenzkontrolle bei der Einreise nach Frankreich drohen Bußgelder. Generelle Grenzkontrollen sind zwar nicht vorgesehen, auf deutscher Seite werden aber Stichproben durchgeführt.

(dk)