Bargeld, Euro, Geldscheine, Finanzen, Wirtschaft, © Daniel Reinhardt - dpa (Symbolbild)

Finanzämter im Land machen besonderes Weihnachtsgeschenk

Vollstreckungen und Forderungen sollen ausgesetzt werden

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 auf Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten.

Die baden-württembergischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden wahren“,

sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Der Weihnachtsfrieden soll sich auf sämtliche Forderungen erstrecken. Damit sind auch solche erfasst, die keinen Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen. Während des Weihnachtsfriedens sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. 

Der Weihnachtsfrieden hat eine lange Tradition in Baden-Württemberg. In diesem Jahr ist es ganz besonders geboten, rund um die Festtage von belastenden Maßnahmen abzusehen“, so Sitzmann weiter. 

(jk)