Maria H., Freiburg, vermisst, © baden.fm (Symbolbild)

Fall der vermissten Maria H. aus Freiburg landet Anfang Mai vor Gericht

Nachdem lange jede Spur von der Jugendlichen und ihrem Begleiter gefehlt hatte, ging im letzten Herbst alles ganz schnell

Das jahrelange Verschwinden der Schülerin Maria H. aus Freiburg soll schon bald vor Gericht landen. Ihr 30 Jahre älterer Begleiter Bernhard H. muss sich ab dem 8. Mai 2019 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen, sowie der Entziehung Minderjähriger vor dem Freiburger Landgericht verantworten. Dort stehen zunächst sieben Verhandlungstermine an. Ein Urteil könnte damit Ende Juni fallen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er spätestens seit Februar 2013 eine sexuelle Beziehung mit dem damals 12-jährigen Mädchen geführt haben soll. Im Mai 2013 sollen sie dann gemeinsam den Plan gefasst haben, Deutschland mit dem Auto in Richtung Polen zu verlassen. Bis zum Sommer sollen die beiden dort auch gelebt haben, während in ganz Deutschland und Europa nach Maria gesucht wurde. Dann ging es mit Fahrrädern und Campingausrüstung weiter über die Slowakei, Ungarn und Slowenien bis nach Italien. Auf Sizilien sollen der Mann und die Jugendliche dann dauerhaft untergetaucht sein.

Vorwurf: Sexuelle Übergriffe zwischen Marias 12. und dem 15. Lebensjahr

In der gesamten Zeit kam es laut Anklage immer wieder zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden. Nach dem 15. Geburtstag des Mädchens soll es dann zu keinen Übergriffen mehr gekommen sein. Nachdem sie 18 wurde, soll Maria im August 2018 nach eigener Aussage den Plan gefasst haben, zu ihrer Familie zurückzukehren. Kurz darauf hat die italienische Polizei auch Bernhard H. auf Sizilien ausfindig gemacht. Er befindet sich seit seiner Auslieferung im September 2018 in Untersuchungshaft.

Während der anstehenden Verhandlung sollen sich insgesamt 15 Zeugen zu Wort melden, darunter beteiligte Ermittler und ein Mitarbeiter des Jugendamtes.  Ein psychiatrischer Gutachter soll außerdem weitere Klarheit über den medizinisch-psychiatrischen Zustand des Angeklagten liefern. Ihm könnte bei einer Verurteilung zusätzlich auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung drohen. Maria selbst und ihre Mutter werden bei dem Prozess mit ihren Anwälten als Nebenkläger auftreten.

(fw)

 

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