Justiz, Gericht, © Volker Hartmann - dpa (Symbolbild)

Ex-Mitarbeiter der Stadt Kehl landet wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht

Der 40-Jährige soll Vorteile von Spielhallenbetreibern angenommen und ihnen im Gegenzug vertraulicher Infos verraten haben

Weil er anstehende Polizeikontrollen bei den Betroffenen angekündigt und bei dem Ausstellen von Erlaubnissen Vorteile angenommen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Offenburg gegen einen frühen Mitarbeiter der Stadt Kehl Anklage wegen Korruption erhoben.

Wie am Montag (13.06.2022) bekannt wurde, gehen die Ermittlern den Vorwürfen  der besonders schweren Bestechlichkeit, der Vorteilsannahme sowie des Besitzes von Dopingmitteln nach.

Der 40-jährige Beschuldigte steht unter Verdacht zwischen Mai 2020 und November 2021 Bestechungsversuche von Privatpersonen zugelassen zu haben.

Die Rede ist dabei unter anderem von einem Fall, bei dem der Mann in seiner führenden Position Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb eines Casinos in Aussicht gestellt haben soll, obwohl die notwendigen Vorraussetzungen dafür scheinbar gar nicht erfüllt waren.

Festnahme bei mutmaßlicher Geldübergabe im letzten Herbst

Darüber hinaus geht es bei dem Prozess um angebliche Urlaubsaufenthalte, zu die der Mann eingeladen worden sein soll und um mutmaßlich Bargeldsummen in Höhe mehrerer Tausend Euro. Außerdem soll er Betreibern von Spielhallen unter anderem vertrauliche Dienstinfos zugeschoben haben, um im Gegenzug eine Beteiligung an einem privaten Immobilienkauf in Höhe von 50.000 Euro zu erhalten, so der Vorwurf.

Beim mutmaßlichen Übergabetermin, bei dem der Beschuldigte sich am Schluss dazu entschieden haben soll, das Geld nicht anzunehmen, hat die Polizei den Mann festgenommen und das Bargeld beschlagnahmt. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten die Einsätzkräfte eine größere Menge an Testosteron sicherstellen.

Der Mann saß daraufhin von Mitte bis Ende November 2021 in Untersuchungshaft, gegen Auflagen kam er danach wieder auf freien Fuß. Die Anklage richtet sich nicht nur gegen den ehemaligen städtischen Mitarbeiter selbst, sondern auch noch gegen vier weitere Personen, die in die Vorwürfe verstrickt gewesen sein sollen. Bei ihnen geht es um die Tatbestände der Bestechung oder der Vorteilsgewährung.

Dem städtischen Angestellten droht im Falle einer Verurteilung vor dem Offenburger Landgericht eine Gefängnisstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Die anderen Beschuldigten müssen ebenfalls mit entsprechenden Geld- oder Haftstrafen rechnen, falls die Richter sie für schuldig befinden.

Ein Termin für das Hauptverfahren steht nach Auskunft der Staatsanwaltschaft noch nicht fest. Die Ermittler betonen noch einmal, dass natürlich für alle Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

(fw)