Deutschland ist um eine Millionenschwere Strafe herumgekommen. Der Europäische Gerichtshof hat die Sonderstellung des Landes Niedersachsen beim Autobauer VW heute bestätigt. Deutschland kann das bestehende VW-Gesetz so lassen wie es ist – urteilten die Richter, die damit gleichzeitig eine Klage der EU-Kommission zurückwiesen.
Das VW-Gesetz schützt den Volkswagen-Konzern vor feindlichen Übernahmen. Es gesteht Niedersachsen ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen zu. Bei einer Verurteilung hätte Deutschland eine Geldstrafe von rund 70 Millionen Euro bezahlen müssen.