© Stadt Lörrach

Erweiterte Maskenpflicht in Lörracher Innenstadt

Auf dem Rathausvorplatz und im Hebelpark muss Mund und Nase bedeckt sein

Die Corona-Maßnahmen im Landkreis Lörrach wurden, wie überall in Baden-Württemberg, bis zum 21. Dezember verlängert. Da der Inzidenzwert aber weiterhin über 200 ist, erweitert die Stadt Lörrach die Maskenpflicht. Die neue Verordnung gilt ab Dienstag (01.12.2020).

Der Landkreis Lörrach hat eine 7-Tages-Inzidenz von 206,9 (Stand 30. November, 15:30 Uhr). Deshalb wird die Maskenpflicht erweitert. Zu den bisherigen definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim kommen ergänzend in Lörrach der Rathausvorplatz (Egon-Hugenschmidt-Platz) sowie der Hebelpark hinzu.

Landrätin Marion Dammann ist besorgt über die hohen Zahlen:

Bleiben Sie zu Hause, wenn bei Ihnen ein Corona-Abstrich gemacht werden soll, bleiben Sie zu Hause, wenn eines Ihrer Familienmitglieder mit Corona infiziert ist und bleiben Sie ebenso zu Hause, wenn Sie wissen, dass Sie eine enge Kontaktperson sind. Vielleicht mag der eine oder die andere in dieser Situation denken, dass es keinen Unterschied macht, doch nochmal schnell einkaufen zu gehen oder noch den einen wichtigen Termin im Büro wahrzunehmen. Aber es macht einen Unterschied, und jeder Risikokontakt der vermieden wird, hilft diese Pandemie in den Griff zu bekommen. Darum danke ich allen, die durch ihr Verhalten mit dazu beitragen, einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.“

Außerdem muss eine Mund-Nasen-Bedeckung auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern, an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten, bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern, auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen, auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, in definierten Innenstadtbereichen und auf Bestattungen getragen werden.

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie Pläne der Innenstadtbereiche sind auf der Homepage des Landkreises abrufbar.

(dk)