Kind, Missbrauch, Teddy, © Pixabay (Symbolbild)

Erster Gerichtsprozess im Staufener Missbrauchsfall startet Mitte April

Er soll den Jungen auf das Angebot des Stiefvaters hin gegen Geld missbraucht haben.

Im Fall des missbrauchten Jungen aus Staufen startet schon bald der erste Gerichtsprozess. Das Freiburger Landgericht hat die Klage der Staatsanwaltschaft gegen einen 41 Jahre alten Tatverdächtigen zugelassen. Er muss sich ab dem 12. April 2018 wegen schwerer Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und  des Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Schriften verantworten.

Für die Verhandlung haben die Richter zunächst einmal drei Termine angesetzt. Ein Urteil wäre damit schon ab dem 19. April möglich. Bis dahin sollen sich sechs Zeugen vor Gericht zu Wort melden. Dabei handelt es sich um fünf Polizisten, die mit der Aufklärung des Falles betraut waren, sowie um einen Psychologen.

Staatsanwaltschaft wirft dem "Kunden" eine ganze Reihe von Verbrechen vor

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen der mutmaßlichen "Kunden", die über das Darknet Kontakt zur Familie des Jungen aufgenommen hatten. Der Mann ist bereits wegen anderer Sexualverbrechen vorbestraft und stand nach seinem letzten Gefängnisaufenthalt unter Führungsaufsicht. Seit dem 21. September 2017 sitzt der 41-Jährige wegen der neuen Vorwürfe wieder in Untersuchungshaft.

Zusammen mit der Mutter des Jungen soll der Stiefvater den Neunjährigen über Jahre hinweg im Internet zu sexuellen Handlungen angeboten und sich auch selbst an dem Kind vergangen haben. Insgesamt haben Spezialkräfte aus ganz Europa den Pädophilenring im Herbst letzten Jahres und dem Frühjahr 2018 zerschlagen. Es handelt sich nun um den ersten Gerichtstermin von voraussichtlich acht oder mehr in dem Fall.

(fw)

 

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